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Treffer in der Sanktionsliste: der dokumentierte Prüfweg

Screening · 3. August 2026 · 6 Min. Lesezeit · SanktionsRadar Redaktion

Das Screening meldet einen Treffer, und im Betrieb passiert eines von zwei Dingen: Entweder wird der Kunde sofort gesperrt, oder der Treffer wird weggeklickt, weil der Name ja nur ähnlich klingt. Beides ist falsch. Ein Treffer ist ein Prüffall, dessen Ergebnis dokumentiert gehört — auch und gerade dann, wenn er sich auflöst. Dieser Beitrag beschreibt den Weg vom Alarm zur Entscheidung und zeigt, was am Ende in der Akte stehen muss.

Warum ein Treffer keine Sperrung ist

Ein Sanktionslisten-Screening vergleicht Namen. Es vergleicht keine Personen. Zwischen dem Namen in Ihrer Kundendatei und dem Namen auf der Liste liegt eine Ähnlichkeit — mehr behauptet das Werkzeug nicht, und mehr darf es auch nicht behaupten.

Deshalb arbeitet SanktionsRadar mit zwei Schwellen statt mit einem Ja/Nein: Ab einer Ähnlichkeit von 0,85 erscheint der Treffer gelb, ab 0,95 rot. Beide Farben bedeuten dasselbe für Ihre Pflicht: hinsehen. Sie bedeuten nur Unterschiedliches für die Dringlichkeit.

Der Satz, der die Haftung sortiert

Die Software stellt eine Namensähnlichkeit fest. Ob es sich um dieselbe Person oder Organisation handelt, entscheidet ein Mensch — dokumentiert.

Eine automatische Sperrung ohne Einzelprüfung trifft im Zweifel den falschen Kunden. Ein weggeklickter Treffer ohne Vermerk sieht im Nachhinein aus wie ein nie erfolgtes Screening.

Der Ähnlichkeitsabgleich schließt Aliase ein, weil Sanktionslisten Namen in verschiedenen Umschriften führen. Genau das erzeugt die typischen Fehlalarme: Ein häufiger Nachname aus dem arabischen oder russischen Sprachraum trifft in der Umschrift auf einen Listeneintrag, ohne dass die Personen etwas miteinander zu tun haben.

Welche Listen geprüft werden — und welche nicht

Bevor Sie einen Treffer bewerten, müssen Sie wissen, woher er kommt. SanktionsRadar importiert automatisch zwei Quellen:

Quellen des Screenings
ListeHerausgeberEinbindung
Konsolidierte ListeUN-Sicherheitsratautomatisch importiert
SDN-ListeUS OFACautomatisch importiert
EU-konsolidierte Liste (FSDN)Europäische Unionper Datei-Import, nicht automatisiert

Diese Unterscheidung gehört in jede Bewertung. Wer einen Treffer als „geprüft, alles sauber“ abschließt, hat gegen UN und OFAC geprüft — nicht gegen die EU-Liste, solange sie nicht als Datei eingespielt wurde. Ein Screening-Protokoll, das diesen Unterschied verschweigt, verspricht mehr Abdeckung, als tatsächlich stattgefunden hat.

Wie oft geprüft werden sollte und was der Unterschied zwischen Neukunde und Bestandskunde ist, steht in unserem Beitrag zum Screening-Intervall bei Neu- und Bestandskunden.

Der Prüfweg in fünf Schritten

Der Weg vom Alarm zur Entscheidung ist immer derselbe, unabhängig davon, ob der Treffer sich in zwei Minuten auflöst oder eine Rückfrage beim Kunden auslöst.

  1. Treffer aufnehmen Welcher Name wurde geprüft, gegen welchen Listeneintrag, mit welcher Ähnlichkeit, an welchem Tag und gegen welchen Listenstand.
  2. Unterscheidungsmerkmale vergleichen Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, bei Unternehmen Sitz und Registernummer. Je mehr davon abweichen, desto klarer die Entlastung.
  3. Fehlende Angaben beschaffen Wenn die eigenen Stammdaten die Unterscheidung nicht hergeben, beim Geschäftspartner nachfragen — und die Anfrage samt Antwort ablegen.
  4. Entscheiden und begründen Kein Treffer, Treffer bestätigt oder weiterhin unklar. Der Grund gehört dazu, nicht nur das Ergebnis.
  5. Folgen festlegen Bei bestätigtem oder unklarem Treffer: Geschäft anhalten, zuständige Stelle einbinden, rechtlichen Rat einholen. Bei entlastetem Treffer: Vermerk, damit derselbe Alarm nicht jedes Mal neu geprüft wird.
Vom Alarm zur dokumentierten Entscheidung

Der fünfte Schritt wird am häufigsten übersprungen und rächt sich am schnellsten. Ohne Vermerk erzeugt derselbe Kunde bei jedem Lauf denselben Alarm, und nach dem dritten Mal klickt ihn jemand ungeprüft weg. Das ist der Moment, in dem ein echter Treffer durchrutscht.

Was die Rechtslage verlangt — und was nicht

Die Pflichten sind ernst, und gerade deshalb lohnt der genaue Blick statt der Drohkulisse. Das Außenwirtschaftsgesetz unterscheidet nach dem Verschulden:

Diese Zahlen sind Rahmen, keine Regelbeträge. Ihr praktischer Wert liegt woanders: Sie erklären, warum die Dokumentation zählt. Zwischen „fahrlässig“ und „leichtfertig“ entscheidet, ob jemand hingesehen hat. Ein Prüfvermerk ist der Beleg dafür, dass hingesehen wurde.

Die maßgeblichen Verbotsnormen selbst stehen in der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und, für das Russland-Embargo, in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Welche davon auf einen konkreten Fall passt, ist eine Rechtsfrage — die Software dokumentiert Ihre Sorgfalt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was in die Akte gehört

Ein Prüfvermerk, der ein Jahr später noch trägt, beantwortet vier Fragen ohne Rückfrage: Wer hat wann gegen welchen Listenstand geprüft, was war das Ergebnis, und warum.

  • Kein Treffer. Unterscheidungsmerkmale weichen ab — etwa Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Vermerk mit Begründung, Geschäft läuft weiter.
  • Weiterhin unklar. Die vorhandenen Daten reichen für keine Entscheidung. Geschäft anhalten, Angaben beschaffen, Zwischenstand dokumentieren.
  • Treffer bestätigt. Übereinstimmung in den Unterscheidungsmerkmalen. Geschäft anhalten, zuständige Stelle einbinden, rechtlich prüfen lassen.
Die drei Ausgänge einer Einzelprüfung

In SanktionsRadar entsteht dieser Vermerk beim Screening selbst: Jeder Lauf hält fest, welcher Name gegen welchen Listenstand geprüft wurde und mit welchem Ergebnis. Das ist der Unterschied zwischen einer Behauptung im Audit und einem Nachweis — und der Grund, warum das Protokoll auch die entlasteten Treffer führt und nicht nur die bestätigten.

Der Listenstand gehört zwingend dazu. Ein Screening vom März gegen einen Listenstand vom Januar sagt nichts über einen Eintrag, der im Februar hinzugekommen ist. Wer die Prüfung ohne Standdatum ablegt, kann später nicht mehr zeigen, was er überhaupt geprüft hat.

Häufige Fragen

Muss ein Kunde bei einem Sanktionslisten-Treffer sofort gesperrt werden?

Nein. Ein Treffer ist ein Prüffall, keine automatische Sperrung. Das Screening stellt eine Namensähnlichkeit fest; ob dieselbe Person oder Organisation gemeint ist, entscheidet eine dokumentierte Einzelprüfung anhand von Unterscheidungsmerkmalen wie Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Bei bestätigtem oder unklarem Treffer wird das Geschäft angehalten.

Was bedeutet eine Ähnlichkeit von 0,85 oder 0,95?

Es sind die beiden Schwellen, ab denen SanktionsRadar einen Treffer anzeigt: ab 0,85 gelb, ab 0,95 rot. Beide verlangen dieselbe Handlung — eine Einzelprüfung. Sie unterscheiden sich in der Dringlichkeit, nicht in der Pflicht.

Werden alle Sanktionslisten geprüft?

Nein. Automatisch importiert werden die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und die SDN-Liste des US-amerikanischen OFAC. Die EU-konsolidierte Liste (FSDN) ist nur per Datei-Import möglich und derzeit nicht automatisiert. Diese Einschränkung gehört in jedes Prüfprotokoll.

Warum muss auch ein entlasteter Treffer dokumentiert werden?

Weil sonst zweimal etwas fehlt: der Nachweis, dass geprüft wurde, und der Vermerk, der denselben Fehlalarm beim nächsten Lauf einordnet. Ohne diesen Vermerk erzeugt derselbe Name jedes Mal einen neuen Alarm — und irgendwann klickt ihn jemand ungeprüft weg.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Ein Treffer im Sanktionslisten-Screening ist ein Prüffall, keine Sperrung. Die Software stellt eine Namensähnlichkeit fest; ob dieselbe Person gemeint ist, entscheidet ein Mensch anhand von Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift.

Dokumentiert gehören alle drei Ausgänge — kein Treffer, unklar, bestätigt — jeweils mit Begründung, Prüfdatum und Listenstand. Der entlastete Treffer ist dabei der wichtigste Vermerk: Er verhindert, dass derselbe Fehlalarm irgendwann ungeprüft weggeklickt wird.

Geprüft wird gegen UN und OFAC; die EU-Liste kommt nur per Datei-Import hinzu. Wer das im Protokoll nicht sagt, behauptet eine Abdeckung, die nicht stattgefunden hat.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ein Treffer ist ein Prüffall, keine automatische Sperrung — die dokumentierte Einzelprüfung bleibt Ihre Aufgabe.

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