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Sanktionslisten-Screening mit Audit-Nachweis und Dual-Use-Ersteinstufung.

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Ihre Screenings

Sanktionslisten-Screening

Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner gegen die geladenen Sanktionslisten prüfen – dokumentiert als Nachweis Ihrer Sorgfalt.

So läuft es in drei Schritten
1Liste anlegenNamen per Copy & Paste einfügen – eine Zeile pro Name.
2Screening startenAbgleich gegen die geladenen Sanktionslisten in Sekunden.
3Nachweis sichernTreffer prüfen, Ergebnis als Audit-Nachweis (JSON) exportieren.

Quellen-Status

Quellen: UN, OFAC – EU-Liste per Datei-Import. Der Betreiber aktualisiert die Listen regelmäßig; der Stand jeder Quelle ist hier und in jedem Audit-Nachweis dokumentiert.

Noch keine Sanktionslisten geladen – die Listen werden vom Betreiber geladen. Screening ist erst nach dem Import möglich.

Quellen werden geladen …

Ihr Namenskontingent

Neue Liste anlegen

Ihre Listen

Noch keine Listen angelegt.

Sofortprüfung

Einen einzelnen Namen prüfen, ohne eine Liste anzulegen – für den neuen Geschäftspartner im Bestellvorgang. Der Lauf wird als Nachweis gespeichert, auch wenn er ohne Treffer bleibt.

Verlauf Ihrer Läufe

Jeder Lauf bleibt abrufbar – mit Datum, Listenstand und Trefferzahl. Ein Nachweis, den Sie nicht wiederfinden, ist keiner.

Noch kein Lauf gespeichert.

Audit-Export für Prüfer und Revision

Alle Läufe eines Zeitraums in einem Dokument: geprüfte Namen, Listenstand, Prüfvermerke, Beteiligungen und Dual-Use-Einstufungen. Als JSON für die Ablage, als CSV für Excel.

Namen einfügen

Eine Zeile pro Name, optional mit Land: Name;Land – z. B. „Max Mustermann;DE“. Maximal 5.000 Namen pro Vorgang und 5.000 Namen je Liste; größere Bestände bitte auf mehrere Listen aufteilen.

Trefferschwelle

Ab welcher Namensähnlichkeit ein Treffer erscheint. Der Standard ist : darunter wird nichts angezeigt, ab 0,95 gilt der Treffer als hohe Ähnlichkeit. Eine niedrigere Schwelle findet mehr und erzeugt mehr Fehlalarme; eine höhere übersieht abweichende Transkriptionen.

Geschäftspartner und ihre Beteiligungen

Ein Namensabgleich findet den Partner, der selbst gelistet ist. Verboten ist auch die mittelbare Bereitstellung (Art. 2 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 269/2014): Der Partner kann sauber sein und die Lieferung trotzdem verboten, weil hinter ihm eine gelistete Person steht. Erfassen Sie dafür die Anteilseigner.

Noch keine Namen in dieser Liste.

Screening

Prüft alle Namen dieser Liste gegen die aktuell geladenen Sanktionslisten und speichert den Lauf als Audit-Nachweis.

Screening ist erst möglich, sobald mindestens eine Sanktionsliste importiert ist. Der Stand steht oben unter „Quellen-Status“.

Screening-Ergebnis

Dual-Use-Check (Ersteinstufung)

Vier Fragen zur Ersteinstufung nach der Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und den Embargo-Verordnungen (z. B. VO (EU) Nr. 833/2014). Konservativ gewertet: im Zweifel Prüffall.

    Dual-Use-Akte

    Ihre gespeicherten Ersteinstufungen, neueste zuerst. Festgehalten werden die vier Antworten und nicht nur die Stufe – ohne sie wäre die Stufe eine Behauptung.

    Noch keine Einstufung in der Akte.

    SanktionsRadar
    Screening in Sekunden, Nachweis für die Sorgfalt.
    Keine Rechtsberatung. Ein Treffer ist ein Prüffall, keine automatische Sperrung.
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