Screening in Sekunden, Nachweis für die Sorgfalt: SanktionsRadar prüft Ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner gegen die Sanktionslisten von UN und OFAC (EU-Liste per Datei-Import) — inklusive Ähnlichkeitsabgleich, Ampel-Treffern und Audit-Nachweis mit Quellen-Stand.
✓ Server in Deutschland✓ DSGVO-konform✓ Quellen: UN, OFAC — EU-Liste per Datei-Import✓ Keine Kreditkarte erforderlich
Wer liefert — und an wen? Embargos und Sanktionslisten gelten auch für kleine Exporteure, Händler und Dienstleister. SanktionsRadar macht die Prüfung zum Routinevorgang statt zum Risiko.
Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG; Novelle 2026: Verbandssanktionen bis 40 Mio. €). Vorsätzliche Verstöße sind Straftaten (§ 18 AWG, Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre, schwere Fälle mehr).
Listen schreiben Namen anders als Ihr ERP. SanktionsRadar findet auch Schreibvarianten und Aliase — Treffer ab 0,85 Ähnlichkeit als Prüffall (gelb), ab 0,95 als hohe Ähnlichkeit (rot).
Jeder Screening-Lauf wird mit Quellen-Stand, Namens- und Trefferanzahl gespeichert und ist als JSON exportierbar — die dokumentierte Sorgfalt, die im Verbandsbußgeld-Verfahren entlastet.
Vier Fragen genügen für die erste Einordnung nach Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und Russland-Embargo (VO (EU) Nr. 833/2014): unkritisch, Prüffall oder Genehmigung wahrscheinlich — mit BAFA-Hinweis.
Kein Berater-Termin, keine Excel-Makros: drei Schritte zur dokumentierten Prüfung.
Kunden- oder Lieferantennamen per Copy & Paste einfügen — eine Zeile pro Name, optional mit Land („Name;Land“).
Abgleich gegen die geladenen Sanktionslisten in Sekunden — inklusive Aliasen und Schreibvarianten.
Treffer einzeln prüfen und den Lauf als Audit-Nachweis (JSON) exportieren — mit Datum und Quellen-Stand.
Namen einfügen — SanktionsRadar zeigt Treffer, Score und Quelle. Simulation mit fiktiven Beispiel-Einträgen — in der App prüfen Sie gegen die echten Listen.
Eine Zeile pro Name, optional „Name;Land“:
Ab 49 €/Monat — weniger als eine Stunde Beratung, dafür jede Prüfung dokumentiert.
Wir starten in Kürze — die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.
Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar
Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Automatisch importiert werden die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und die SDN-Liste des US OFAC. Die konsolidierte EU-Liste (FSDN) ist vorbereitet und per Datei-Import möglich, aktuell aber nicht automatisiert angebunden (Endpunkt nicht zuverlässig erreichbar). Wir versprechen bewusst nicht „alle Sanktionslisten“ — Stand und Umfang jeder Quelle sind in der App und in jedem Audit-Nachweis dokumentiert.
Ein Treffer ist ein Prüffall, keine automatische Sperrung: Namensähnlichkeiten müssen manuell geprüft und dokumentiert werden (Identität anhand weiterer Merkmale klären, Entscheidung festhalten). Genau diese dokumentierte Einzelprüfung ist die Sorgfalt, die SanktionsRadar nachweisbar macht — das Tool ersetzt keine Rechtsberatung.
Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos und Ausfuhrkontrolle sind Straftaten (§ 18 AWG: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren, in schweren Fällen mehr); seit der Novelle 2026 sind auch leichtfertige Dual-Use-Verstöße strafbar (§ 18 Abs. 8/8a AWG). Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG) — die Novelle 2026 sieht Verbandssanktionen bis 40 Mio. € vor.
Nein. Die Dual-Use-Ersteinstufung liefert eine konservative Ersteinschätzung (unkritisch, Prüffall, Genehmigung wahrscheinlich) und verweist im Zweifel ans BAFA — maßgeblich sind AWG (§ 18, § 19), Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und die Embargo-Verordnungen in ihrer aktuellen Fassung. Verbindliche Auskünfte erteilt das BAFA, Rechtsberatung bleibt Anwaltschaftssache.
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).