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Screening

Trefferschwelle im Sanktionslisten-Screening einstellen

13. September 2026 · 10 Min. Lesezeit · SanktionsRadar Redaktion
Kurzantwort

Die Trefferschwelle legt fest, ab welchem Ähnlichkeitswert ein Name im Sanktionslisten-Screening als Prüffall erscheint. Kein Gesetz nennt einen Wert: Artikel 2 der VO (EU) Nr. 269/2014 verbietet die Bereitstellung, §§ 18 und 19 AWG regeln die Folgen, und die Methode bleibt Ihre Entscheidung.

Keine Verordnung und kein Paragraph nennt einen Ähnlichkeitswert, ab dem ein Name als Treffer gilt. Die Trefferschwelle ist deshalb Ihre Entscheidung, und sie bestimmt, welche Schreibvarianten ein Screening überhaupt zeigt. Bei SanktionsRadar liegt der Standard bei 0,850 und lässt sich je Namensliste zwischen 0,700 und 0,990 einstellen. Dieser Beitrag zeigt an gerechneten Beispielen, was eine andere Schwelle findet, was sie nie findet und wie Sie die Wahl nachvollziehbar festhalten.

Was die Trefferschwelle entscheidet und was das Recht dazu sagt

Ein Namensabgleich prüft nicht auf Gleichheit. Er rechnet für jedes Paar aus Ihrem Namen und einem Listeneintrag einen Wert zwischen 0 und 1. Die Trefferschwelle legt fest, ab welchem Wert daraus ein Prüffall wird. Alles darunter erscheint nicht, weder in der Trefferliste noch im gespeicherten Lauf. Die Schwelle ist damit die eine Zahl, die bestimmt, was Ihr Screening sehen kann.

Die Rechtsgrundlagen schweigen dazu. Nach Artikel 2 Absatz 2 der VO (EU) Nr. 269/2014 dürfen den in Anhang I aufgeführten Personen und Organisationen „weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“. Wie Sie gelistete Partner erkennen, regelt der Artikel nicht. Auch §§ 18 und 19 AWG nennen keine Methode und keinen Wert, sie regeln die Folgen. Wer vorsätzlich gegen ein solches Bereitstellungsverbot verstößt, wird nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h AWG mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wer dieselbe Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 19 Abs. 1 AWG ordnungswidrig. Der Rahmen der Geldbuße reicht dann nach § 19 Abs. 6 AWG bis 500.000 €.

Welche Sorgfalt im Einzelfall genügt, beantwortet kein Zahlenwert. Eine begründete und aufgeschriebene Einstellung zeigt aber, dass Sie die Frage gestellt haben. Eine zufällig übernommene zeigt das nicht.

0,850Standardschwelle. Sie gilt für jede Liste, bei der nichts eingestellt ist.
0,95Ab diesem Wert steht ein Treffer rot, darunter gelb. Die Grenze ist fest.
0,700 bis 0,990Rahmen, in dem Sie die Schwelle je Namensliste einstellen.
5höchste Treffer je Name werden angezeigt. Gibt es mehr, nennt die Anzeige die Gesamtzahl.
Die Schwellen im Namensabgleich von SanktionsRadar

Wie der Ähnlichkeitswert entsteht: fünf gerechnete Beispiele

Der Wert ist das Mittel aus zwei Messungen: wie viele Namensbestandteile beide Seiten gemeinsam haben und wie viele Zeichen sich unterscheiden. Vorher werden Umlaute, Diakritika und Satzzeichen vereinheitlicht, und eine vertauschte Reihenfolge fällt nicht ins Gewicht. Wie diese Vereinheitlichung arbeitet und warum eine exakte Suche nicht reicht, steht im Beitrag zu den drei häufigsten Screening-Fehlern.

Für die Schwelle wichtiger ist eine Folge der ersten Messung. Ein Bestandteil, der auch nur in einem Buchstaben abweicht, zählt als nicht gemeinsam. Bei einem Namen aus zwei Teilen sinkt die Überdeckung dadurch von 1 auf ein Drittel. Die folgenden Werte hat die Abgleichsfunktion von SanktionsRadar für erfundene Namenspaare gerechnet.

  • Reihenfolge vertauscht 1,000
  • Rechtsform fehlt (LLP) 0,841
  • „Ltd“ statt „Limited“ 0,781
  • Tippfehler (Enrgy) 0,727
  • Umschrift (Kostrowin, Kostrovin) 0,433
Ähnlichkeitswerte erfundener Namenspaare, gerechnet mit der Abgleichsfunktion
Welche Schwelle welches Beispielpaar als Treffer zeigt
Namenspaar (erfunden)Wertbei 0,850bei 0,750bei 0,700
Kaspian Energy Trading / Trading Kaspian Energy1,000rotrotrot
Kaspian Energy Trading Company / Kaspian Energy Trading Company LLP0,841nicht angezeigtgelbgelb
Kaspian Energy Trading Company Limited / Kaspian Energy Trading Company Ltd0,781nicht angezeigtgelbgelb
Kaspian Energy Trading / Kaspian Enrgy Trading0,727nicht angezeigtnicht angezeigtgelb
Pawel Kostrowin / Pavel Kostrovin0,433nicht angezeigtnicht angezeigtnicht angezeigt

Zwei Befunde stecken in dieser Tabelle. Erstens ist der Standard strenger, als die Zahl klingt: Schon „Ltd“ statt „Limited“ fällt bei 0,850 heraus. Zweitens gibt es Abweichungen, die keine einstellbare Schwelle erreicht. Eine Umschrift mit w statt v in einem zweiteiligen Namen landet bei 0,433 und damit weit unter dem kleinsten zulässigen Wert von 0,700.

Höher oder niedriger: was sich mit der Schwelle verschiebt

Niedriger, etwa 0,750
  • Zeigt fehlende Rechtsformzusätze und „Ltd“ statt „Limited“ in längeren Firmennamen.
  • Zeigt einzelne Tippfehler in Namen mit fünf Bestandteilen (gerechnet 0,820).
  • Erzeugt mehr gelbe Prüffälle, die mit Unterscheidungsmerkmalen zu entscheiden sind.
  • Findet eine andere Umschrift in kurzen Namen trotzdem nicht.
Für Listen mit fremden Rechtsformen und uneinheitlich erfassten Firmennamen.
Höher, etwa 0,950
  • Zeigt nur noch Namen, die nach der Vereinheitlichung nahezu gleich sind.
  • Jeder angezeigte Treffer steht rot, weil die Rotgrenze bei 0,95 liegt.
  • Verliert alles zwischen 0,850 und 0,950, das der Standard noch zeigt.
Nur mit Begründung: Viele Varianten fallen schon beim Standard heraus.
Niedrigere gegen höhere Trefferschwelle

Die Versuchung liegt meist auf der anderen Seite. Eine Liste erzeugt viele gelbe Fälle, und eine höhere Schwelle würde sie zum Schweigen bringen. Damit verschwinden aber nicht nur die Fehlalarme, sondern auch die Varianten, für die das Screening da ist. Wirksamer ist, was die Arbeit an einem Fehlalarm verkürzt:

Der letzte Punkt schließt die Lücke aus der Tabelle. Umschriften fängt nicht die Schwelle, sondern die Schreibweise auf einer der beiden Seiten. Führt der Listeneintrag „Pavel Kostrovin“ die Form „Pawel Kostrowin“ als Alias, ergibt der Abgleich 1,000 und einen roten Treffer. Führt er sie nicht, hilft nur Ihre eigene Variantenzeile. Wie ein Treffer danach bis zur Entscheidung geprüft wird, beschreibt der Beitrag zum dokumentierten Prüfweg bei einem Treffer.

Die Schwelle je Liste festlegen und begründen

SanktionsRadar speichert die Schwelle je Namensliste, nicht je Konto. Das hat einen fachlichen Grund: Zehn deutsche Lieferanten mit Handelsregisternummer brauchen eine andere Empfindlichkeit als hunderte Kunden, deren Namen aus kyrillischer oder arabischer Schrift übertragen wurden. Ist nichts eingestellt, gilt der Standard. Eine neue Einstellung gilt ab dem nächsten Lauf.

Dieselbe Schwelle rechnet an drei Stellen: beim Lauf der Liste, beim stündlichen Abgleich, der neue Treffer meldet, und beim Screening der Anteilseigner, die Sie zu einem Geschäftspartner dieser Liste erfasst haben. Ein Halter wird damit weder strenger noch milder geprüft als der Partner selbst.

Bevor Sie umstellen, messen Sie den Mehraufwand, statt ihn zu schätzen. Lassen Sie die Liste einmal mit dem Standard laufen, setzen Sie danach die geplante Schwelle und starten Sie einen zweiten Lauf. Beide Läufe stehen im Verlauf. Die Differenz der Trefferzahlen zeigt etwa, wie viele Prüffälle die neue Einstellung zusätzlich bringt. Entschiedene Fälle kommen danach nicht als neue Meldung zurück, der Aufwand verteilt sich also nicht auf jeden künftigen Lauf, sondern fällt vor allem beim ersten an.

Sehen Sie sich dabei die neuen gelben Fälle einzeln an. Stammen sie überwiegend aus Rechtsformzusätzen und Abkürzungen, trägt die niedrigere Schwelle. Stammen sie aus kurzen, häufigen Namensbestandteilen, die mit Ihrem Partner erkennbar nichts zu tun haben, spricht das eher für eine Aufteilung der Liste als für einen Wert, der den ganzen Bestand betrifft.

  1. Stehen in der Liste Namen, die aus einer anderen Schrift übertragen wurden oder fremde Rechtsformen tragen? Ja Eine Schwelle unter dem Standard erwägen, etwa 0,750. Weiter mit Frage 2.Nein Standard 0,850 behalten. Weiter mit Frage 3.
  2. Können Sie die zusätzlichen gelben Prüffälle mit Unterscheidungsmerkmalen entscheiden? Ja Schwelle für diese Liste setzen. Weiter mit Frage 3.Nein Liste aufteilen: Nur der Teil mit fremden Schreibweisen bekommt die niedrigere Schwelle. Weiter mit Frage 3.
  3. Sind bekannte Schreibvarianten Ihrer Partner als eigene Zeilen erfasst? Ja Einstellung mit Wert, Liste, Datum und Grund in der Arbeitsanweisung festhalten.Nein Varianten aus Pass oder Registerauszug ergänzen, danach die Einstellung festhalten.
Drei Prüffragen zur Schwelle einer Namensliste
Merksatz

Die Schwelle ist eine Entscheidung und gehört wie jede Entscheidung aufgeschrieben: welcher Wert, für welche Liste, seit wann und warum.

Der gespeicherte Lauf nennt die Zahl der geprüften Namen, die Namen mit Treffern samt Ähnlichkeitswert und den Stand jeder Quelle. Die eingestellte Schwelle halten Sie mit Datum selbst fest, damit ein früherer Lauf auch nach einer Änderung erklärbar bleibt.

Was ein Screening-Protokoll darüber hinaus enthalten sollte, steht im Beitrag zum Screening-Protokoll für Prüfer und Bank.

Praxisbeispiel: zwei Listen, zwei Schwellen

Ein Maschinenbauer mit 140 Beschäftigten (Beispiel) führt zwei Namenslisten. „Lieferanten Inland“ umfasst 62 Unternehmen mit deutscher Rechtsform und Handelsregisternummer. „Exportkunden Zentralasien“ umfasst 180 Kunden, deren Firmennamen je nach Quelle mit „Limited“, „Ltd“, „LLP“ oder ganz ohne Rechtsform im Stammdatensatz stehen.

Die Inlandsliste bleibt beim Standard 0,850. Für die Exportliste setzt die Exportverantwortliche die Schwelle am 7. September 2026 auf 0,750 und schreibt den Grund in die Arbeitsanweisung: uneinheitliche Rechtsformzusätze. Der nächste Lauf zeigt neun gelbe Prüffälle statt zwei. Einer davon ist der Kunde „Kaspian Energy Trading Company Limited“ gegen einen Listeneintrag „Kaspian Energy Trading Company Ltd“ mit 0,781. Beim Standard wäre er nicht erschienen.

Der Registerauszug des Kunden nennt einen anderen Sitz und eine andere Registernummer als der Listeneintrag. Beide Abweichungen gehen als Merkmale in den Prüfvermerk, Ausgang „kein Treffer“, mit Bearbeiterin und Zeitpunkt. Die übrigen acht Fälle werden genauso abgearbeitet. Solange ein Fall offen ist, geht an diesen Kunden keine Lieferung.

In SanktionsRadar ist das eine Einstellung an der Liste: Wert eintragen, speichern, und ab dem nächsten Lauf rechnen Screening, stündlicher Abgleich und Anteilseigner-Prüfung mit 0,750. „Auf Standard zurück“ hebt die Einstellung wieder auf. Geprüft wird gegen die automatisch geladenen Listen von UN und OFAC; die EU-Liste läuft per Datei-Import und zählt nur mit, wenn sie geladen ist.

  • Ab 0,95. Prüffall mit hoher Ähnlichkeit. Die Identität wird vor jeder Lieferung geklärt.
  • 0,750 bis unter 0,95. Prüffall. Mit Unterscheidungsmerkmalen entscheiden und den Vermerk anlegen.
  • Unter 0,750. Erscheint nicht als Treffer. Kein Freibrief: Eine andere Umschrift kann hier liegen.
So erscheint ein Ähnlichkeitswert in der Exportliste mit Schwelle 0,750

Häufige Fragen

Welche Trefferschwelle ist beim Sanktionslisten-Screening vorgeschrieben?

Keine. Weder Artikel 2 der VO (EU) Nr. 269/2014 noch §§ 18 und 19 AWG nennen einen Ähnlichkeitswert oder eine Methode des Namensabgleichs. Die Schwelle ist eine organisatorische Entscheidung, die Sie begründen und festhalten. SanktionsRadar rechnet ohne Einstellung mit 0,850.

Finde ich mit einer niedrigeren Schwelle alle Schreibvarianten?

Nein, nur einen Teil davon. Eine Schwelle von 0,750 zeigt etwa „Ltd“ statt „Limited“ in einem längeren Firmennamen, gerechnet mit 0,781. Eine andere Umschrift in einem kurzen Namen, etwa w statt v, lag im Beispiel bei 0,433 und damit unter jedem einstellbaren Wert. Solche Varianten findet der Abgleich nur, wenn der Listeneintrag sie als Alias führt oder Sie sie als eigene Zeile erfassen.

Warum ist ein Treffer mit 0,96 rot und einer mit 0,90 gelb?

Weil SanktionsRadar ab einem Ähnlichkeitswert von 0,95 rot anzeigt und darunter gelb, unabhängig von der eingestellten Trefferschwelle. Beide Farben bedeuten einen Prüffall und keine automatische Sperrung. Rot sagt nur, dass die Namen nahezu gleich sind.

Sollte ich eine geänderte Trefferschwelle dokumentieren?

Ja, das ist zu empfehlen, auch wenn keine Norm es ausdrücklich verlangt. Der gespeicherte Lauf nennt die Namen mit Treffern, ihre Ähnlichkeitswerte und den Listenstand, aber nicht die Einstellung. Ohne eigenen Vermerk mit Wert, Liste, Datum und Grund ist später nicht mehr erkennbar, gegen welche Schwelle ein früherer Lauf gerechnet hat.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Die Trefferschwelle legt fest, ab welchem Ähnlichkeitswert ein Name im Sanktionslisten-Screening als Prüffall erscheint. Kein Gesetz nennt einen Wert: Artikel 2 der VO (EU) Nr. 269/2014 verbietet die Bereitstellung, §§ 18 und 19 AWG regeln die Folgen, und die Methode bleibt Ihre Entscheidung.

Der Standard von SanktionsRadar liegt bei 0,850 und ist strenger, als er klingt: „Ltd“ statt „Limited“ fällt bereits heraus. Eine niedrigere Schwelle je Liste, etwa 0,750, fängt solche Varianten auf Kosten zusätzlicher Prüffälle. Eine andere Umschrift in kurzen Namen erreicht keine einstellbare Schwelle; dafür braucht es Aliase in der Liste oder eigene Variantenzeilen.

Legen Sie die Schwelle je Liste fest, nicht pauschal, und schreiben Sie Wert, Datum und Grund auf. Fehlalarme senken Sie mit Unterscheidungsmerkmalen und Prüfvermerken, nicht mit einer höheren Schwelle.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ein Treffer ist ein Prüffall, keine automatische Sperrung – die dokumentierte Einzelprüfung bleibt Ihre Aufgabe.

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