Listenstand: warum jedes Screening ein Abrufdatum braucht
5. September 2026 · 4 Min. Lesezeit · SanktionsRadar RedaktionEin Screening ist eine Aussage über einen Zeitpunkt: Ohne Datum und Listenstand ist der Vermerk kein Nachweis. UN- und OFAC-Liste werden automatisch importiert, die EU-konsolidierte Liste kommt per Datei-Import.
Ein Screening ist eine Aussage über einen Zeitpunkt. „Kein Treffer“ heißt: kein Treffer gegen diesen Listenstand, an diesem Tag. Ohne beides ist der Vermerk kein Nachweis, sondern eine Behauptung – und zwar genau in der Situation, in der er gebraucht wird: bei einer Prüfung, gegenüber der Bank, im Streit über ein Geschäft, das rückblickend anders aussieht. Dieser Beitrag ordnet, welche Listen wie aktuell werden und was deshalb in jeden Vermerk gehört.
Drei Listen, drei Wege
SanktionsRadar screent gegen die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und gegen die SDN-Liste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control. Beide werden automatisch importiert. Die EU-konsolidierte Liste ist nur per Datei-Import möglich und derzeit nicht automatisiert.
| Liste | Herkunft | Aktualisierung |
|---|---|---|
| UN-Sicherheitsrat, konsolidierte Liste | Vereinte Nationen | automatisch importiert |
| OFAC SDN | US-Finanzministerium | automatisch importiert |
| EU-konsolidierte Liste (FSDN) | Europäische Union | nur per Datei-Import, nicht automatisiert |
„Alle Sanktionslisten“ wäre eine Zusage, die das Produkt nicht einlöst.
Die Formulierung lautet deshalb überall: Quellen sind UN und OFAC, die EU-Liste kommt per Datei-Import. Wer den Umfang beschönigt, verkauft eine Sorgfalt, die niemand erbracht hat.
Was ein Prüfvermerk trägt
Zu jedem Treffer entsteht ein Vermerk mit genau drei möglichen Ausgängen. Jeder verlangt eine Begründung, den Bearbeiter, den Zeitpunkt und den Listenstand des Laufs.
- Kein Treffer. Entlastet. Verlangt mindestens ein abweichendes Unterscheidungsmerkmal, sonst wäre die Entlastung ein Knopf.
- Weiterhin unklar. Das Geschäft hält an. Art. 2 Abs. 2 VO (EU) Nr. 269/2014 verbietet die unmittelbare und die mittelbare Bereitstellung.
- Treffer bestätigt. Das Geschäft hält an, der Vorgang wird nach den geltenden Regeln behandelt.
Verglichen werden sechs Unterscheidungsmerkmale: Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift und bei Unternehmen Sitz und Registernummer. Eine bloße Namensähnlichkeit belegt keine Identität, und sie widerlegt auch keine. Wie der Prüfweg im Einzelnen aussieht, steht in unserem Beitrag zum dokumentierten Prüfweg bei einem Treffer.
Warum das Datum die eigentliche Aussage ist
Listen ändern sich. Eine Person, die heute nicht gelistet ist, kann es in zwei Wochen sein, und umgekehrt. Ein Vermerk ohne Datum behauptet damit etwas über einen unbestimmten Zeitraum, und im Zweifel wird er so gelesen, wie es dem Leser passt.
Für die Wiederholung folgt daraus die zweite Frage: Wann wurde zuletzt geprüft, und was ist seither passiert? Ein Screening beim Neukunden ist etwas anderes als das wiederkehrende Screening im Bestand; unser Beitrag zu Häufigkeit und Re-Screening ordnet die Intervalle.
- Wer geprüft wurde Name, und bei Unternehmen die Merkmale, die eine Verwechslung ausschließen.
- Wogegen geprüft wurde Welche Listen im Lauf enthalten waren, einschließlich der Frage, ob die EU-Datei eingespielt war.
- Wann geprüft wurde Zeitpunkt des Laufs und Stand der Listen zu diesem Zeitpunkt.
- Was herauskam Ergebnis mit Begründung und Bearbeiter, auch beim Ergebnis „kein Treffer“.
Wo der Listenstand nicht hilft
Zwei Fragen beantwortet auch der aktuellste Listenstand nicht, und beide gehören zur Sorgfalt dazu.
Erstens die mittelbare Bereitstellung: Ein Geschäftspartner kann selbst ungelistet und trotzdem im Eigentum gelisteter Personen sein. Anteile mehrerer gelisteter Halter werden dafür addiert; die 50-Prozent-Marke steht nicht im Verordnungstext, sondern in den EU Best Practices des Rates und ist rechtlich nicht bindend. Kontrolle ist ein eigener, von der Höhe unabhängiger Anknüpfungspunkt und kann auch unter 50 Prozent vorliegen. Das Ergebnis ist eine widerlegbare Vermutung, kein Automatismus, und unter 50 Prozent gibt es keine Freigrenze.
Zweitens die Güter: Ob eine Ware gelistet ist, sagt kein Namensabgleich. Dafür steht die Einstufung nach der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 daneben, mit ihren eigenen Fragen und ihrer eigenen Dokumentation.
SanktionsRadar hält beides getrennt und protokolliert beides mit Datum. Ein Treffer ist ein Prüffall und keine automatische Sperrung: Entschieden wird in der dokumentierten Einzelprüfung, nicht im Abgleich.
Häufige Fragen
Gegen welche Listen wird geprüft?
Gegen die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und die SDN-Liste des OFAC, beide automatisch importiert. Die EU-konsolidierte Liste ist nur per Datei-Import möglich und derzeit nicht automatisiert. „Alle Sanktionslisten“ wäre eine unzutreffende Zusage.
Warum gehört der Listenstand in den Vermerk?
Weil ein Screening eine Aussage über einen Zeitpunkt ist. Ohne Datum und Listenstand lässt sich nachträglich nicht sagen, wogegen geprüft wurde. Bei einer Prüfung ist genau das die Frage.
Reicht es, wenn der Name nicht auf der Liste steht?
Nein. Ein Geschäftspartner kann selbst ungelistet und dennoch im Eigentum oder unter der Kontrolle gelisteter Personen stehen. Anteile mehrerer gelisteter Halter werden addiert; Kontrolle kann auch unterhalb von 50 Prozent vorliegen. Die 50-Prozent-Marke stammt aus den EU Best Practices und ist rechtlich nicht bindend.
Was heißt „kein Treffer“ genau?
Dass gegen den im Lauf verwendeten Listenstand kein Treffer bestand. Im Prüfvermerk verlangt dieses Ergebnis mindestens ein abweichendes Unterscheidungsmerkmal, damit die Entlastung nachvollziehbar ist und nicht auf einem Knopfdruck beruht.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Screening ist eine Aussage über einen Zeitpunkt: Ohne Datum und Listenstand ist der Vermerk kein Nachweis. UN- und OFAC-Liste werden automatisch importiert, die EU-konsolidierte Liste kommt per Datei-Import.
Der Namensabgleich beantwortet weder die Frage nach mittelbarer Bereitstellung noch die nach der Güterlistung. Beides steht daneben und wird eigenständig dokumentiert.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ein Treffer ist ein Prüffall, keine automatische Sperrung – die dokumentierte Einzelprüfung bleibt Ihre Aufgabe.