Sanktions-Compliance für KMU

Sanktions-Verstoß: bis 500.000 € Bußgeld —
vorsätzlich ist er strafbar.

Screening in Sekunden, Nachweis für die Sorgfalt: SanktionsRadar prüft Ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner gegen die Sanktionslisten von UN und OFAC (EU-Liste per Datei-Import) — inklusive Ähnlichkeitsabgleich, Ampel-Treffern und Audit-Nachweis mit Quellen-Stand.

✓ Server in Deutschland✓ DSGVO-konform✓ Quellen: UN, OFAC — EU-Liste per Datei-Import✓ Keine Kreditkarte erforderlich

Drei Fragen, die jede Buchhaltung beantworten muss

Wer liefert — und an wen? Embargos und Sanktionslisten gelten auch für kleine Exporteure, Händler und Dienstleister. SanktionsRadar macht die Prüfung zum Routinevorgang statt zum Risiko.

Bußgeld & Strafbarkeit

Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG; Novelle 2026: Verbandssanktionen bis 40 Mio. €). Vorsätzliche Verstöße sind Straftaten (§ 18 AWG, Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre, schwere Fälle mehr).

Ähnlichkeit statt exakter Suche

Listen schreiben Namen anders als Ihr ERP. SanktionsRadar findet auch Schreibvarianten und Aliase — Treffer ab 0,85 Ähnlichkeit als Prüffall (gelb), ab 0,95 als hohe Ähnlichkeit (rot).

Audit-Nachweis der Sorgfalt

Jeder Screening-Lauf wird mit Quellen-Stand, Namens- und Trefferanzahl gespeichert und ist als JSON exportierbar — die dokumentierte Sorgfalt, die im Verbandsbußgeld-Verfahren entlastet.

Dual-Use-Ersteinstufung

Vier Fragen genügen für die erste Einordnung nach Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und Russland-Embargo (VO (EU) Nr. 833/2014): unkritisch, Prüffall oder Genehmigung wahrscheinlich — mit BAFA-Hinweis.

So läuft das Screening

Kein Berater-Termin, keine Excel-Makros: drei Schritte zur dokumentierten Prüfung.

1

Liste einfügen

Kunden- oder Lieferantennamen per Copy & Paste einfügen — eine Zeile pro Name, optional mit Land („Name;Land“).

2

Screening starten

Abgleich gegen die geladenen Sanktionslisten in Sekunden — inklusive Aliasen und Schreibvarianten.

3

Nachweis sichern

Treffer einzeln prüfen und den Lauf als Audit-Nachweis (JSON) exportieren — mit Datum und Quellen-Stand.

Live-Beispiel: Screening mit Treffer-Ampel

Namen einfügen — SanktionsRadar zeigt Treffer, Score und Quelle. Simulation mit fiktiven Beispiel-Einträgen — in der App prüfen Sie gegen die echten Listen.

Ihre Prüfliste

Eine Zeile pro Name, optional „Name;Land“:

Ihr Screening-Ergebnis erscheint hier.

Preise

Ab 49 €/Monat — weniger als eine Stunde Beratung, dafür jede Prüfung dokumentiert.

Basic

49 € / Monat
  • 500 Namen pro Monat
  • Screening gegen UN- und OFAC-Listen
  • EU-Liste per Datei-Import
  • Audit-Nachweis (JSON) pro Lauf
  • Dual-Use-Ersteinstufung
Vormerken
TEAM

Team

99 € / Monat
  • 5.000 Namen pro Monat
  • Re-Screening bei Listen-Updates
  • Audit-Export für Prüfer & Revision
  • Mehrere Listen parallel
  • Prioritäts-Support
Early Access sichern

Warenwirtschaft

249 € / Monat
  • API-Anbindung an ERP & Warenwirtschaft
  • Automatischer Abgleich neuer Geschäftspartner
  • Dual-Use-Check im Bestellprozess
  • Individuelle Schwellenwerte
Zugang vormerken

Early Access: Seien Sie von Anfang an dabei

Wir starten in Kürze — die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.

Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar

Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.

Häufige Fragen

Gegen welche Sanktionslisten wird geprüft?

Automatisch importiert werden die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und die SDN-Liste des US OFAC. Die konsolidierte EU-Liste (FSDN) ist vorbereitet und per Datei-Import möglich, aktuell aber nicht automatisiert angebunden (Endpunkt nicht zuverlässig erreichbar). Wir versprechen bewusst nicht „alle Sanktionslisten“ — Stand und Umfang jeder Quelle sind in der App und in jedem Audit-Nachweis dokumentiert.

Was bedeutet ein Treffer?

Ein Treffer ist ein Prüffall, keine automatische Sperrung: Namensähnlichkeiten müssen manuell geprüft und dokumentiert werden (Identität anhand weiterer Merkmale klären, Entscheidung festhalten). Genau diese dokumentierte Einzelprüfung ist die Sorgfalt, die SanktionsRadar nachweisbar macht — das Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

Was droht bei Sanktionsverstößen?

Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos und Ausfuhrkontrolle sind Straftaten (§ 18 AWG: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren, in schweren Fällen mehr); seit der Novelle 2026 sind auch leichtfertige Dual-Use-Verstöße strafbar (§ 18 Abs. 8/8a AWG). Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG) — die Novelle 2026 sieht Verbandssanktionen bis 40 Mio. € vor.

Ersetzt SanktionsRadar eine BAFA-Auskunft oder Rechtsberatung?

Nein. Die Dual-Use-Ersteinstufung liefert eine konservative Ersteinschätzung (unkritisch, Prüffall, Genehmigung wahrscheinlich) und verweist im Zweifel ans BAFA — maßgeblich sind AWG (§ 18, § 19), Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und die Embargo-Verordnungen in ihrer aktuellen Fassung. Verbindliche Auskünfte erteilt das BAFA, Rechtsberatung bleibt Anwaltschaftssache.

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).