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Sanktionslisten-Screening: Was KMU prüfen müssen

30. Juli 2026 · SanktionsRadar Redaktion

„Wir exportieren doch kaum“ — das schützt nicht. Sanktionslisten betreffen jedes Unternehmen, das Geschäftsbeziehungen eingeht: Wirtschaftsgüter dürfen nicht an gelistete Personen und Organisationen geliefert werden, deren Gelder und Vermögenswerte sind einzufrieren. Auch der Verkäufer, der nur gelegentlich ins Ausland liefert, und der Dienstleister mit internationalen Kunden trifft die Prüfpflicht — entscheidend ist, mit wem Sie Geschäfte machen.

Gegen welche Listen prüfen? Maßgeblich für deutsche Unternehmen sind vor allem die EU-Sanktionslisten (konsolidierte Liste, FSDN) sowie die Listen des UN-Sicherheitsrats; bei US-Bezug (Dollar-Zahlungen, US-Ursprungsware, US-Personen im Prozess) kommt die SDN-Liste des US OFAC hinzu. Wichtig ist Ehrlichkeit zum Datenstand: SanktionsRadar importiert automatisch die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und die OFAC-SDN-Liste; die EU-konsolidierte Liste ist vorbereitet und per Datei-Import möglich, aktuell aber nicht automatisiert angebunden. Der Stand jeder Quelle ist in der App und in jedem Audit-Nachweis sichtbar.

Was passiert bei einem Treffer? Ein Treffer ist ein Prüffall, kein Schuldspruch: Namensähnlichkeiten sind an der Tagesordnung — „M. Müller“ trifft auf viele Einträge. Gefordert ist eine dokumentierte Einzelprüfung: Identität anhand weiterer Merkmale klären (Geburtsdatum, Anschrift, Registerdaten), die Entscheidung festhalten und den Vorgang ablegen. Genau diese Dokumentation ist die Sorgfalt, auf die es im Ernstfall ankommt.

Und was droht ohne Prüfung? Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos und Ausfuhrkontrolle sind Straftaten (§ 18 AWG: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen mehr). Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis zu 500.000 € (§ 19 AWG); die AWG-Novelle 2026 sieht Verbandssanktionen bis 40 Mio. € vor. Wer dagegen nachweisen kann, dass er gescreent und Treffer sauber geprüft hat, steht in einer Bußgeld- oder Strafverhandlung deutlich besser da.

SanktionsRadar bildet genau diesen Ablauf ab: Namensliste einfügen, gegen die geladenen Listen prüfen, Treffer mit Ampel und Score prüfen, den Lauf als Audit-Nachweis (JSON) exportieren.

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